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Anleitung Multiple-Power-Listing

Wozu ist das Multiple-Power-Listing?

Wenn Sie so wollen, ist es ein Gemeinschaftsgeschäft-Anbahnungs-System. Es dient also zur Anbahnung und nicht zur kompletten Abwicklung von Gemeinschaftsgeschäften.

Wie funktioniert das Multiple-Power-Listing?

Es gibt zwei grundlegende Funktionen:

  • Suche nach Käufer
    Hierbei fragen Sie bei Maklern an, ob diese Interessenten für ausgewählte Immobilien von Ihnen haben. Details mit Beispiel

  • Suche nach Immobilie
    Bei dieser Suche wählen Sie Immobilien von anderen Maklern aus und fragen an, ob auch Ihre Interessenten diese kaufen können.

Wie kann ich das mal ausprobieren?

Sie benötigen das Akquise- und Markttransparenz-Programm MaxXMedien mit einem Daten-Abo aus Ihrer Region. Das Ganze können Sie 14 Tage kostenlos testen.

Welche Vorteile habe ich noch?

Da Sie alle Immobilieninserate aus Ihrer Region in MaxXMedien sehen, haben Sie den kompletten Marktüberblick und das mit minimalem Zeitaufwand. Damit erreichen Sie:

Werden über das Multiple-Power-Listing Verträge abgeschlossen?

Nein. Das Multiple-Power-Listing System dient nur dazu, Kontakte zwischen Maklern herzustellen, die an Gemeinschaftsgeschäften interessiert sind.

Gehe ich eine rechtliche Verpflichtung ein, wenn ich eine Anfrage über dieses System stelle?

Nein. Jede Anfrage über das Multiple-Power-Listing System ist unverbindlich und möchte abklären, ob Interesse an einem Gemeinschaftsgeschäft besteht. Was sich später daraus entwickelt, wie die Provision geteilt wird, das müssen die Makler unter sich klären.

Bekommen Makler immer wieder neue Anfragen, auch wenn sie das gar nicht wollen?

Nein. Wer eine Anfrage bekommt, kann darauf automatisch antworten. Er hat die Wahl zwischen:

  1. Sie können sich mit mir ein Gemeinschaftsgeschäft vorstellen. Ich soll Sie kontaktieren.
  2. Prinzipiell haben Sie Interesse, aber nicht für obige Immobilien.
  3. Sie haben kein Interesse an Gemeinschaftsgeschäften mit mir.
  4. Sie haben generell kein Interesse an Gemeinschaftsgeschäften und möchten keine weiteren Anfragen.

Die Punkte 3 und 4 stellen Ablehnungen dar, die das System sich merkt. Wenn der Makler Punkt 3 wählt, dann stellt das System sicher, dass der Anfrager dem Empfänger keine weiteren Anfragen mehr zustellen kann. Bei Antwort 4 wird dem Empfänger von gar keinem Makler mehr eine Anfrage zugestellt.

Wie erfahre ich, ob und was der Makler geantwortet hat?

Sie erhalten eine E-Mail, in der die Antwort enthalten ist. Desweiteren bekommen Sie einen Link auf eine Seite, auf der alles noch einmal zusammengefasst ist.